GHS-Memocard "Gefahrstoff kompakt"

Seit dem 1. Juni 2017 dürfen auch chemische Gemische nur dann in Europa verkauft werden, wenn sie nach der CLP-Verordnung gekennzeichnet sind. Passend dazu veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Neuauflage der GHS-Memocard "Gefahrstoffe kompakt".

(ur) Während der vergangenen zwei Jahre durften chemische Gemische noch mit der alten Gefahrenkennzeichnung verkauft werden. Mit dem 1. Juni 2017 endete diese letzte Abverkaufsfrist. Seither müssen Hersteller und Händler nicht nur chemische Stoffe, sondern auch Gemische gemäß der CLP-Verordnung kennzeichnen, bevor sie diese in Europa in den Handel bringen.

Die CLP-Verordnung, kurz für classification, labelling, packaging, regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Dabei sieht sie eine Kennzeichnung nach dem Global Harmonisierten System (GHS) vor. Mittels der global gültigen Gefahren-Piktogramme, sollen Bedrohungen für Gesundheit und Umwelt bei Herstellung, Transport und Verwendung von Chemikalien weltweit minimiert werden. Um über die Bedeutung hinter den Symbolen aufzuklären, hat die BAuA bereits 2011 die GHS-Memocard "Gefahrstoffe kompakt" entwickelt und kostenfrei herausgegeben.

Nun ist die GHS-Memocard als Neuauflage erhältlich.
Die GHS-Memocard wird bei Online-Bestellung in 10er-Paketen abgegeben. Bis zu fünf Pakete (entspricht 50 Karten) sind kostenlos zu bestellen. Es fallen Versandkosten an.

Eine englische Version der Memocard ist über die Internetseite der britischen Chemical Hazard Communication Society (CHCS) erhältlich: www.understandthelabel.org.uk.
Ein ungarische Version unter www.biztonsagi-adatlap.hu.

Download "GHS-Memocard "Gefahrstoffe kompakt" (PDF, 349KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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