Gemische einstufen und kennzeichnen

Die BAuA erläutert, wie Gemische nach CLP-Verordnung einzustufen sind und gibt ein Beispiel für die Gestaltung einsprachiger Kennzeichnungsetiketten für Gemische.

(mih) Spätestens ab 1. Juni 2015 sind auch Gemische gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) vom 16. Dezember 2008 einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken; seit Dezember 2010 gilt dies bereits für Stoffe. Dann wird es nicht mehr möglich sein, nach den bisherigen Vorschriften, den Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie), zu verfahren.

Gemische korrekt einzustufen und zu kennzeichnen, war schon immer eine Aufgabe, die Sorgfalt und Detailkenntnisse des Regelwerkes erforderte. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat auf ihrer Website eine Handlungsanweisung für die Einstufung von Gemischen entsprechend der CLP-Verordnung veröffentlicht, um schrittweise an den geänderten rechtlichen Rahmen heranzuführen und die Umstellung zu erleichtern. Die Handlungsanweisung besteht aus fünf Schritten: Informationsbeschaffung, Überprüfung, Bewertung der Daten, Einstufungs- und Kennzeichnungsprozess sowie (erneute) Überprüfung.

Zudem hat die BAuA das abstrakte Beispiel eines Kennzeichnungsetiketts für ein Gemisch veröffentlicht, um damit die wichtigsten Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) für die Gestaltung einsprachiger Kennzeichnungsetiketten zu erläutern.

Das Beispiel betrifft das Inverkehrbringen und die Verwendung eines gefährlichen Gemischs. Es beinhaltet die Kennzeichnungselemente nach Artikel 17 Buchstabe a bis h CLP-Verordnung. Damit eingeschlossen ist auch die Nennmenge, da das Gemisch für die breite Öffentlichkeit vorgesehen ist. Das Etikett wurde realitätsnah gestaltet. Es ist für eine Dose mit einem Fassungsvermögen von einem Liter vorgesehen, fällt also gemäß Anhang I Nummer 1.2.1.4 Tabelle 1.3 CLP-Verordnung unter das Fassungsvermögen einer Verpackung bis maximal drei Liter.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de