Gefahrstoffe - Ermitteln und Beurteilen der inhalativen Exposition
Das BMAS gibt die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 402 bekannt
(ur) Mit Datum vom 10. August 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die neu gefasste Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“ bekannt gemacht (GMBl 2023 S. 898).
Gemäß § 7 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber die Pflicht, Ausmaß, Art und Dauer der inhalativen Exposition zu ermitteln und zu beurteilen. Bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Abschnitt 6.2 der TRGS 400 muss diese TRGS nicht angewendet werden.
Die TRGS 402 beschreibt die Vorgehensweise zur Ermittlung der inhalativen Exposition, die Beurteilung der Exposition und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, die Befundsicherung und die Dokumentation. Hinzu kommen weitere Konkretisierungen zur Messmethodik und Arbeitsplatzbeispiele in den fünf Anhängen dieser TRGS:
- Anforderungen an Messstellen, die messtechnische Ermittlungen und Beurteilungen der Exposition durchführen, einschließlich Anforderungen an die Berichterstattung (Anhang 1)
- Messtechnische Ermittlung (Anhang 2)
- Nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden der Exposition (Anhang 3)
- Befundsicherung mit Hilfe kontinuierlich messender Messeinrichtungen (Anhang 4)
- Arbeitsplatzbeispiele und weitere Hinweise zur Anwendung der TRGS 402 (Anhang 5)
Die TRGS 402 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

