Gefährliche Chemikalien in Konsumgütern

EU-weit laufen zwei Projekte, um gefährliche Chemikalien in Produkten zu identifizieren. Zum einen geht es um Prüfungen im Rahmen der Biozid-Verordnung, zum anderen um REACH- und CLP-Verpflichtungen für importierte Waren. Dies gibt heute die European Chemical Agency (ECHA ) bekannt.

(ur) - Das erste Projekts zur Überprüfung von Bioziden (BEF-1) startete im Januar 2019 und wird das ganze Jahr über andauern. Die Kontrollen, die in 28 EU- und EWR-Ländern stattfinden, konzentrieren sich auf behandelte Waren für Verbraucher und Produkte für berufliche Zwecke. Zu den Konsumartikeln zählen beispielsweise Kinder- und Sportbekleidung sowie Produkte für den professionellen Einsatz, wie z. B. Bauprodukte, Schwimmbadgeräte oder persönliche Sicherheitsausrüstungen. In die Kontrollen mit einbezogen werden auch chemische Gemische wie Farben und Tinten. Das Augenmerk wird insbesondere auf die illegale Verwendung nicht zugelassener Wirkstoffe und der Einhaltung der Kennzeichnungspflichten gelegt.

Für das Pilotprojekt nach REACH und der CLP-Verordnung begannen die Inspektionen im März 2019, die bis zum Herbst fortgesetzt werden. Inspektoren und Zollbehörden der 16 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten und EWR-Ländern prüfen gemeinsam, ob importierte Produkte bestimmte auf REACH bezogene Auflagen für gefährliche Chemikalien wie Cadmium, Nickel oder Blei erfüllen. Sie kontrollieren auch, ob chemische Produkte mit den erforderlichen Sicherheitsinformationen gekennzeichnet sind. Werden dabei Produkte gefunden, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, wird der Import gestoppt und die Verbreitung im EU-Markt nicht erlaubt.


Der Abschlussbericht für das Pilotprojekt unter REACH und CLP wird voraussichtlich Mitte 2020 vorliegen. Die Ergebnisse des BEF-1-Projekts werden gegen Ende 2020 veröffentlicht.

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