Frist läuft ab

Nicht beanspruchte NONS-Registrierungsnummern verlieren ab dem 17. Juli 2022 ihre Gültigkeit

(ur) Alle Stoffe, die vor dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung ((Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) einschließlich einer einjährigen Übergangsphase unter der Richtlinie 67/548/EWG angemeldet wurden, gelten unter REACH als registriert (Artikel 24).

Bis zum 1. Dezember 2008 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) 9.963 Notifications of New Substances (NONS)-Registrierungsnummern vergeben. Jedoch wurden bis 2020 davon lediglich 5.225 von ihren Besitzern angefordert. Somit wurden bis heute 4.738 Registrierungsnummern nicht beansprucht. Darauf weist der REACH-CLP-Biozid Helpdesk hin.

Die ECHA bietet eine Übergangsfrist bis zum 17. Juli 2022 für die nicht angeforderten Registrierungsnummern an. Danach sind die Registrierungsnummern, die nicht angefordert wurden, nicht mehr gültig.

Informationen dazu, wie die zugewiesene Registrierungsnummer beansprucht und eine Registrierung aktualisiert werden kann, finden sich auf der Internetseite der ECHA:
How to update your previously notified substance (NONS)“.

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