Explosivstoffe lagern

Die BAM hat die Liste der Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen überarbeitet.

(mih) Der Fachbereich 2.3 „Explosivstoffe“ der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die Liste der Lagergruppenzuordnungen von Explosivstoffen aktualisiert. In der tabellarischen Zusammenstellung sind alle Bescheide ab dem Ausstellungsdatum 23. September 2010 aufgeführt: mit Antragsteller, Bezeichnung, Identifikation, Lagergruppe/Verträglichkeitsgruppe sowie Verpackungsmethode und besondere Verpackungsanweisung.

Die BAM ist gemäß § 4 Absatz 3 der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) zuständig für die Zuordnung zu Lager- und Verträglichkeitsgruppen.

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