Europäische GHS-Verordnung

Die neue Gefahrstoff-Kennzeichnung in Europa ist beschlossene Sache. Am 3. September 2008 verabschiedete das Europäische Parlament die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte (GHS-Verordnung) der EU.

Mit der GHS-Verordnung werden unter anderem auch die neuen Warnkennzeichen für gefährliche chemische Stoffe und Produkte (Gemische) eingeführt. Die Hersteller können diese ab dem 1. Dezember 2008 nutzen.


Künftig lösen schwarze Piktogramme auf weißen Rauten mit rotem Rand die bisherigen schwarzen Zeichen auf orangefarbenen Rechtecken ab. Für die Verwendung der alten Symbole gelten Übergangsfristen: Reine Chemikalien dürfen sie noch bis 2010, Gemische noch bis 2015 tragen. Für Lagerbestände verlängern sich diese Fristen um weitere zwei Jahre. Ein Vorteil der neuen Kennzeichnung ist es, dass sie zwischen direkten Folgen wie einer Vergiftung und langfristigen Folgen wie zum Beispiel schweren Lungenschäden oder der Entstehung von Krebs unterscheidet. Zusätzlich zu den Warnzeichen sind die Produkte mit Signalwörtern (Achtung, Gefahr), Gefahren- und Sicherheitshinweisen zu versehen. Eine Übersicht der alten und neuen Symbole stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung online für Verbraucher bereit.

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