EU will Chemikalienverkauf regulieren

Neue Beschränkungen sollen Herstellung von "hausgemachtem Sprengstoff" verhindern.

(fu) Der EU-Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat am 3. September einstimmig den Entwurf einer Verordnung verabschiedet, die den Zugang der Öffentlichkeit zu bestimmten Chemikalien beschränken soll. Der Text wurde bereits mit dem Parlament und Vertretern des Rates abgestimmt.

 

Bestimmte Produkte sollen nicht mehr frei verkäuflich sein, sondern Verbraucher werden eine Genehmigung vorlegen müssen. Die EU beschäftigt sich mit dem Problem, weil hausgemachter Sprengstoff mehrfach bei Terroranschlägen eingesetzt wurde, unter anderem den Bombenanschlägen in Norwegen im vergangenen Jahr. Chemikalien wie Dünger oder Schwimmbad-Reiniger, die dazu verwendet wurden, sind derzeit in einigen EU-Staaten öffentlich zugänglich. Andere EU-Mitglieder, darunter Deutschland, haben den Zugang zu den chemischen Grundstoffen bereits eingeschränkt. Die geplante Verordnung soll sicherstellen, dass der Zugriff auf bestimmte Chemikalien EU-weit einheitlich geregelt und kontrolliert wird.

 

 "Mit dieser neuen Verordnung wird für die allgemeine Öffentlichkeit der Zugang zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe stark eingeschränkt. Dies ist ein großer Schritt vorwärts im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität", sagte Berichterstatter Jan Mulder (ALDE, NL) im Anschluss an die Ausschusssitzung.

 

Das Plenum wird auf der Sitzung vom 19. bis 22. November über den Entwurf abstimmen. Sobald die Verordnung vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt wird, haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um sie umzusetzen. Eine dreijährige Übergangsfrist ist vorgesehen, um die Einschränkungen für die privaten Nutzer endgültig umzusetzen.

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