Erzeugnisse in REACH

Eine Broschüre der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erläutert den Begriff des Erzeugnisses und die damit verbundenen Pflichten einzelner Verantwortlicher.

(ak) Unter dem Titel REACH-Info 6 "Erzeugnisse – Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler" befasst sich der REACH-CLP-Helpdesk der BAuA mit dem Begriff des Erzeugnisses in der REACH-Verordnung. Nach der Definition und Abgrenzung gegenüber den Begriffen des Stoffs und des Gemischs geht die Broschüre detailliert auf die Pflichten ein, die nach REACH auf Produzenten, Importeure und Händler zukommen. Das betrifft die Registrierung sowie Mitteilungs- und Informationspflichten.

 

REACH-Info 6 umfasst 36 Seiten und lässt sich auf der Website der BAuA als PDF-Dokument herunterladen.

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