Entwurf der TRGS 510 liegt vor

Die Technischen Regeln für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern wurden geändert und umfassend überarbeitet.

(mih) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat den Entwurf der aktualisierten Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ veröffentlicht. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hatte bei seiner 51. Sitzung am 13. November 2012 beschlossen, die TRGS 510 zu ändern und umfassend zu überarbeiten. Die Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) wird voraussichtlich im Mai dieses Jahres erfolgen.

Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich Ein- und Auslagern, Transportieren innerhalb des Lagers und Beseitigen freigesetzter Gefahrstoffe. Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung unter bestimmten Bedingungen ein.

Wesentliche Änderungen sind:

  • Die bisherigen Kleinmengenregelungen wurden von Anlage 9 in Nummer 4 überführt.
  • In Nummer 4.1 finden sich jetzt die allgemeinen Grundsätze sowie in Nummer 4.2 die allgemeinen Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen. Werden die in Nummer 4.3.1 Absatz 1 aufgeführten Mengen überschritten, müssen die Gefahrstoffe in einem eigenen Lager gelagert werden. Die Vorschriften wurden den Bedürfnissen der Praxis angepasst, deutlich präzisiert und konkretisiert; eine relevante Änderung des Sicherheitsniveaus ist damit nicht verbunden.
  • Die Vorschriften zur Lagerung von Gasen wurden grundlegend überarbeitet, fehlende Regelungen der technischen Regel Druckgase wurden übernommen, desgleichen für Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen.
  • Die verbale Beschreibung der Lagerklassen der bisherigen Anlage 4 wurde in den Zuordnungsleitfaden der bisherigen Anlage 5 integriert und als neue Anlage 4 angefügt.
  • Die bisherige Anlage 6 wurde gestrichen, da das Löschwasserrückhaltekonzept auf Umweltvorschriften beruht und keine Grundlage im Gefahrstoffrecht hat.
  • Die in der bisherigen Anlage 8 aufgeführten besonders stark oxidierenden und reaktionsfähigen Stoffe werden einer Evaluierung zugeführt und anschließend in die neue Anlage 6 aufgenommen.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de