Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien nach dem Brexit

Für Unternehmen gilt zunächst weiterhin die EU-Chemikaliengesetzgebung

(ur) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat heute bekannt gegeben, dass nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 31. Januar 2020 im Rahmen des Austrittsabkommens die Unternehmen des Vereinigten Königreichs weiterhin die EU-Chemikaliengesetzgebung einhalten und bis zum Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 in einem einzigen Zollgebiet mit der Union verbleiben.
Damit entfällt das Übergangsverfahren für die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 649/2012, das für den Fall eines Austritts ohne Einigung eingerichtet worden war.

Quelle:
Newsletter der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Nr. 010, Januar 2020

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