ECHA veröffentlicht CLP-Verzeichnis

Die EU hat eine Liste mit gefährlichen Stoffen veröffentlicht. Diese soll vor allem Unternehmen helfen, Stoffe einzustufen und zu kennzeichnen.

(ur) - In dem Verzeichnis werden von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) alle in der EU verwendeten chemischen Stoffe aufgelistet, so dass festgestellt werden kann, welche darunter potenziell gefährlich sind und die Gesundheit und die Umwelt schädigen können. Dadurch sollen die Wirtschaft und insbesondere die Kleinunternehmen Informationen über die Gefährlichkeit eines bestimmten Stoffs einfach abrufen können, so dass sie Stoffe und Gemische leichter korrekt einstufen und kennzeichnen können und der Ersatz gefährlicher Stoffe durch weniger schädliche Alternativen – soweit machbar – ermöglicht wird.
In diesem als Datenbank vorliegenden Verzeichnis wurden die Informationen aus mehr als 3 Mio. Meldungen zu mehr als 100.000 Stoffen gesammelt, die von Herstellern und Einführern im Rahmen der CLP-Verordnung vorgelegt oder im Rahmen der REACH-Verordnung registriert wurden. 


Ziel ist, mit dem am 15. Februar 2012 veröffentlichten Verzeichnis die Verfügbarkeit von Informationen über die Einstufung aller in der EU in Verkehr gebrachten Stoffe zu verbessern. Dabei ist allerdings aufgrund bisheriger Erfahrungen davon auszugehen, dass das Verzeichnis voneinander abweichende Informationen für identische Stoffe enthält, weil verschiedene Unternehmen eine unterschiedliche Einstufung des gleichen Gefahrstoffs gemeldet haben können. Dies hängt überwiegend damit zusammen, dass der Stoff verunreinigt war oder die Unternehmen bei der Einstufung ein und desselben Stoffs verschiedene Informationen zugrunde gelegt haben.

Das Verzeichnis soll den Unternehmen als Grundlage dienen, auf der sie einen Konsens über die einheitliche Einstufung bestimmter Stoffe, wie in der CLP-Verordnung vorgeschrieben, erarbeiten. Die ECHA unterstützt die Unternehmen dabei, indem sie ein spezifisches Kommunikationsinstrument entwickelt, dass die Kontakte zwischen Herstellern und Importeuren von chemischen Stoffen erleichtert, die die Gründe für die Unterschiede erörtern und sich - soweit machbar - auf eine einheitliche Einstufung einigen wollen. Die Hersteller und Einführer von chemischen Stoffen sind aufgefordert zu überprüfen, wie ihre Stoffe im Verzeichnis eingestuft wurden, und ihre Meldungen, falls erforderlich, zu aktualisieren. Die ECHA wird die Datenbank regelmäßig aktualisieren.

Das CLP-Verzeichnis der ECHA online:
http://echa.europa.eu/web/guest/information-on-chemicals/cl-inventory-database

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