ECHA-Leitfaden zur gemeinsamen Datennutzung

Europäische Chemikalienagentur veröffentlicht kompakte Infos für Anmelder von Stoffen.

(fu) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) informiert über wichtigste Grundsätze für die gemeinsame Nutzung von Daten bei der Registrierung von Stoffen nach der REACH-Verordnung. Ein aktueller Leitfaden bietet dazu einen übersichtlichen und einfachen Einstieg.

 

Der Leitfaden zeigt, wann die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) Registranten zur gemeinsamen Einreichung von Stoff-Daten verpflichtet. Die Autoren erläutern die Anforderungen und die wichtigsten Faktoren, die die beteiligten Unternehmen berücksichtigten sollten, wenn sie verpflichtet oder bereit sind, Daten zu teilen.

 

Der Kurz-Leitfaden richtet sich an Manager und Entscheidungsträger vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die chemische Substanzen herstellen, in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einführen oder die sie einsetzen. Die kompakten Informationen sollen ihnen helfen, die wichtigsten Elemente und Ziele für die gemeinsame Nutzung von Daten zu verstehen. Die Lektüre der Kurzinfos erleichtert die Entscheidung, ob sich die verantwortlichen im Unternehmen gründlicher mit den Anforderungen an Daten auseinandersetzen müssen.

 

Auch Unternehmen außerhalb des EWR, die ihre Produkte in den EWR exportieren, können sich mit Hilfe des Leitfadens einen Überblick über die Prinzipien der gemeinsamen Nutzung von Daten verschaffen und so besser verstehen, welche Verpflichtungen beispielsweise ihre Alleinvertreter im EWR haben.

 

Die gemeinsame Nutzung von Daten ist eines der Kernprinzipien der REACH-Verordnung. Seit 1. Juni 2008 müssen Unternehmen, die chemische Stoffe oder Gegenstände mit Chemikalien in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr herstellen oder importieren, die Stoffe bei der ECHA registrieren. Überschreitet die jährliche Menge die 10 Tonnen-Grenze, muss zusätzlich eine Stoffsicherheitsbeurteilung eingereicht werden. Unternehmen, die denselben Stoff registrieren wollen, müssen die Daten zu diesem Stoff teilen und bestimmte Informationen – vor allem technische Daten und Informationen über die Eigenschaften von Stoffen - gemeinsam eintragen. So soll das Erfassungssystem der ECHA optimal genutzt sowie zusätzliche Kosten und unnötige Versuche an Wirbeltieren vermieden werden.

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