ECHA: Bewertungsbericht für 2015 liegt vor

Der Bericht enthält neben den Untersuchungsergebnissen auch Empfehlungen, wie Registranten gefährlicher Stoffe die Qualität ihrer REACH-Registrierungsdossiers verbessern können.

(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihren jährlichen Bewertungsbericht für 2015 (in Englisch) veröffentlicht. Im vergangenen Jahr bildete die Dossierevaluierung von Stoffen, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) relevant für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind, einen Schwerpunkt. In der Mehrzahl der Fälle fehlten Daten zu einem oder mehreren Schlüssel-Endpunkten, um darauf schließen zu können, ob die Substanz von Interesse ist oder nicht.

ECHA ermutigt Registranten, den spezifischen Empfehlungen des Berichts zu folgen, um die Qualität ihrer Registrierungsdossiers zu verbessern. Das gelte sowohl für künftige Registranten, für welche die Registrierungsfrist am 31. Mai 2018 gilt, als auch für bestehende Registranten, die ihre Dossiers möglicherweise aktualisieren müssen. Die Empfehlungen betreffen u.a.:

  • Tierversuche dürfen nur das letzte Mittel der Wahl sein.
  • Um Analogiefälle erfolgreich aufzubauen, ist es von wesentlicher Bedeutung, mit dem Rahmenwerk zur Analogiebeurteilung (read-across assessment framework – RAAF) vertraut zu sein.
  • Effiziente Kommunikation und Planung im gesamten Prozess der Stoffbewertung beibehalten.
  • Eine genaue Stoffidentifikation ist von entscheidender Bedeutung.

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