CMR-Liste aktualisiert
Das IFA hat seine Zusammenstellung der Stoffe, die als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch eingestuft sind, angepasst.
(mih) Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat seine Liste der Stoffe, die als krebserzeugend (carcinogen), erbgutverändernd (keimzellmutagen) oder fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) eingestuft sind (sog. KMR- oder CMR-Stoffe), aktualisiert. Sie steht nun mit Stand Juli 2016 zum Download bereit und ist eine wichtige Hilfe für die Gefährdungsbeurteilung.
Die Liste enthält CMR-Stoffe, die
- gemäß Tabelle 3 des Anh. VI CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) als karzinogen, keimzellmutagen und/oder reproduktionstoxisch eingestuft sind,
- in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ aufgeführt werden oder
- in der TRGS 906 „Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)“ verzeichnet sind.
Nicht in der Liste enthalten sind die komplexen Mineralöl-, Kohle- und Erdgasderivate aus Anh. VI CLP-Verordnung.

