CLP-Verordnung berichtigt

Die Korrekturen betreffen 20 Sprachfassungen von Gefahrenhinweisen, Gefahrenmerkmalen und Kennzeichnungselementen sowie Sicherheitshinweisen.

(mih) Am 21. Dezember 2016 ist im Amtsblatt der EU (ABl. L 349 S. 1) eine Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008 (ABl. L 353 S. 1) veröffentlicht worden. Damit wird die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) korrigiert.

Die Berichtigungen betreffen 20 Sprachfassungen von Gefahrenhinweisen, ergänzenden Gefahrenmerkmalen und ergänzenden Kennzeichnungselementen in Anh. III sowie Sicherheitshinweisen in Anh. IV.

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