CLP-Verordnung angepasst

Die CLP-Verordnung wird angepasst, um Verbraucher besser vor den Gefahren durch flüssige Waschmittel in auflösbaren Verpackungen zu schützen.

(mih) Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) Nr. 1297/2014 vom 5. Dezember im Amtsblatt der EU (ABl.) L 350 S. 1 bekannt gemacht; sie tritt am 26. Dezember in Kraft und gilt ab 1. Juni 2015. Damit wird die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) (ABl. L 353 S. 1) geändert.

Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1297/2014 enthält eine Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt und betrifft flüssige, für den Verbraucher bestimmte Waschmittel in auflösbaren Verpackungen für den einmaligen Gebrauch. Um die Öffentlichkeit, insbesondere Kleinkinder und andere schutzbedürftige Gruppen, besser zu schützen, werden Art. 35 Abs. 2 Unterabs. 2 und Anh. II Teil 3 der CLP-Verordnung erweitert.

Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1297/2014 regelt die Übergangsfristen.

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