CLP: Navigationshilfe

Der VCI hat ein Hilfsdokument zusammengestellt, um Unternehmen in der Umsetzungsphase nach der CLP-Revision zu unterstützen.

(mih) Mit der Bekanntmachung der Verordnung (EU) 2024/2865 (ABl. L, 2024/2865, 20.11.2024) und ihrem Inkrafttreten am 10. Dezember 2024 ist eine umfassende Revision der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) im Rahmen der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit abgeschlossen. Um Unternehmen in der Umsetzungsphase zu unterstützen, stellt der Verband der Chemischen Industrie (VCI) das Hilfsdokument „Navigieren im neuen CLP-Regelwerk – VCI-Hilfsdokument zur Umsetzung der CLP-Revision“ zur Verfügung.

Das vom Arbeitskreis Gefahrstoffinformation und von der Taskforce SDB/CLP/GHS des VCI erstellte Dokument gibt für die Umsetzungsphase einen praxisnahen Überblick über die Übergangsfristen, Kennzeichnungsvorgaben sowie weitere relevante Änderungen. An einigen Stellen soll es zudem konkrete Hinweise zur Auslegung des Rechtstextes geben. Angesprochen sind insbesondere die Mitgliedsunternehmen und Fachkreise, die sich mit der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen befassen.

Der VCI geht in dem aktuellen Hilfsdokument bereits auf mögliche Änderungen durch den Vorschlag der EU-Kommission vom 8. Juli 2025 ein. Dieser sog. „Chemicals Simplification Omnibus“ zielt auf Bürokratieabbau und Vereinfachungen in der Chemikalienregulierung ab und adressiert u.a. die neuen CLP-Vorgaben. Da sich dieser Vorschlag noch im Gesetzgebungsverfahren befindet und Änderungen durch das EU-Parlament und den Rat der EU wahrscheinlich sind, will der VCI sein Hilfsdokument nach Verabschiedung der neuen Regelungen entsprechend aktualisieren.

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