CLP: länger kommentieren

Die Frist, um harmonisierte Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschläge gemäß CLP bei öffentlichen Konsultationen zu kommentieren, wird auf 60 Tage ausgedehnt.

(mih) Die Kommentierungsfrist bei öffentlichen Konsultationen zu harmonisierten Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschlägen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) wird ab 1. Januar 2018 von 45 auf 60 Tage verlängert. Laut REACH-CLP-Biozid Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sollen die betroffenen Parteien mehr Zeit erhalten, um ihre Kommentare vorzubereiten und einzureichen.

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