CLP berichtigt

Die Korrekturen umfassen eine redaktionelle Änderung in der deutschsprachigen Fassung und den Text des Sicherheitshinweises P501 in Litauisch.

(mih) Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) ist berichtigt worden (ABl. 2019 L 55 S. 18 und ABl. 2019 L 117 S. 8).

  • Anh. I Teil 3 Nr. 3.5.3.2.1 muss lauten (redaktionelle Änderung): „Die Einstufung von Gemischen beruht auf den verfügbaren Testdaten für die einzelnen Bestandteile des Gemisches, wobei Konzentrationsgrenzwerte für Bestandteile gelten, die als Keimzell-Mutagene eingestuft sind.“
  • Anh. IV, Teil 2, Tabelle 1.5 „Sicherheitshinweise – Entsorgung“, P501, die litauische Sprachfassung muss lauten: „Turinį/talpyklą šalinti …“.

 

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