Brexit: ECHA informiert

Der bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wird sich auch auf die Gesetzgebung für Chemikalien (u.a. REACH, CLP, PIC, Biozid-Verordnung) auswirken.

(mih) Nach derzeitigem Stand wird das Vereinigte Königreich ab 30. März 2019 kein EU-Mitgliedstaat mehr sein. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) informiert auf ihrer Website nun über den bevorstehenden „Brexit“ sowie die Auswirkungen auf die Gesetzgebung für Chemikalien, wobei die Informationen begleitend zum Verhandlungsprozess aktualisiert werden.

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU werde tiefgreifende Auswirkungen haben, da die EU-Regulierungssysteme, die für zahlreiche Bereiche des Binnenmarkts etabliert wurden, dann nicht mehr direkt für das Vereinigte Königreich gelten werden. Davon betroffen sind u.a.

  • die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
  • die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP)
  • die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC)
  • die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-Verordnung).

Die ECHA erwartet, dass Unternehmen innerhalb des Vereinigten Königreichs und aus den verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten, die Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Vorschriften und ihrer Geschäftsbeziehungen in Lieferketten in der gesamten EU haben, spürbar beeinträchtigt werden.

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