Biozidprodukte zulassen
Die BAuA hat eine neue Handreichung zum Ablauf des Zulassungsverfahrens für Desinfektions- und Materialschutzmittel bereitgestellt.
(mih) Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-Verordnung) gibt den rechtlichen und zeitlichen Rahmen für die Umsetzung des Zulassungsverfahrens von Biozidprodukten vor. Von den EU-Mitgliedstaaten wird das Verwaltungsverfahren innerhalb dieses Rahmens im Detail ausgestaltet. Aufgrund seiner Gesamtkomplexität wirkt das Verfahren gerade für Antragsteller, die zum ersten Mal einen Zulassungsantrag stellen, oft undurchsichtig.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat nun ein Informationsdokument zur Verfügung gestellt. Die Handreichung soll Antragstellern einen groben und einfachen Überblick über den Ablauf und die Anforderungen des Zulassungsverfahrens in den Fällen geben, in denen Deutschland der bewertende Mitgliedstaat für einen Antrag auf Zulassung ist.

