Beschränkungsvorhaben verzögert sich
Die Einreichung des Dossiers zur Beschränkung von 1,4-dioxanhaltigen Tensiden wurde auf Anfang Oktober 2025 verschoben
(ur) Am 19. April haben die nationalen Behörden von Deutschland formal die Absicht erklärt, bis zum 12. April 2024 einen Beschränkungsvorschlag zu 1,4-dioxanhaltigen Tensiden bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einzureichen. Ziel ist die Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von 1,4-dioxanhaltigen Tensiden.
Aufgrund interner Planungen wurde die Einreichung des Beschränkungsvorschlags verschoben. Eine Einreichung ist nun für den 3. Oktober 2025 vorgesehen, berichtet der REACH-CLP-Biozid Helpdesk.
1,4-Dioxan verteilt sich leicht in der aquatischen Umwelt und lässt sich mit Hilfe von Trinkwasseraufbereitungsprozessen nur schwer wieder entfernen. Die Persistenz und Mobilität von 1,4-Dioxan führt zudem zu einer weiten räumlichen Verbreitung des Stoffes.
Der Stoff besitzt eine harmonisierte Einstufung als Karzinogen, Kategorie 1B gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Am 8. Juli 2021 wurde 1,4-Dioxan in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC-Liste) gemäß REACH Artikel 57 (a) und (f) aufgenommen.

