Beschäftigte über Gefahrstoffe informieren
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die aktualisierte TRGS 555 bekannt gemacht.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Datum vom 15. Januar 2013 drei aktualisierte Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gemacht.
Die TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“ (GMBl 2013 S. 321) ist anzuwenden, um Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu informieren. Neben Anpassungen unter anderem an die GefStoffV und die europäische CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) werden die Einsatzmöglichkeiten von Gruppen- und Sammelbetriebsanweisungen als sinnvolle Alternative präzisiert. Die Anlage mit Erläuterungen, wie sich die Informationen eines Sicherheitsdatenblatts (SDB) nutzen lassen, um eine Betriebsanweisung zu erstellen, wurde überarbeitet.
Die TRGS 522 (GMBl. 2013 S. 298) betrifft „Raumdesinfektion mit Formaldehyd“, die TRGS 617 „Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden“ (GMBl 2013 S. 328).
Die überarbeiteten TRGS werden in Kürze auch bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Download zur Verfügung stehen.

