BekGS 220 und neue TRBS/TRGS im Entwurf
Zu Sicherheitsdatenblättern, ortsbeweglichen Druckgasbehältern und Tätigkeiten mit Gasen sind neue Vorschriften in Vorbereitung.
(mih) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat folgende Bekanntmachung zu Gefahrstoffen (BekGS) sowie Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bzw. für Betriebssicherheit (TRBS) als Entwürfe zum Download bereitgestellt:
- neugefasste BekGS 220 „Sicherheitsdatenblatt“ (SDB). Grundlage für diese Bekanntmachung und für die Erstellung und Übermittlung von SDB sind Artikel 31 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) in Verbindung mit § 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die „Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern“ der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) (Stand: Dezember 2011, der Entwurf der englischen Fassung mit Stand April 2013 liegt vor). Die BekGS 220 ergänzt diese Leitlinien um nationale Anforderungen, denen bei der Erstellung von SDB Rechnung getragen werden soll, sofern sich diese auf Stoffe oder Gemische beziehen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Sie gilt für SDB, die vor dem 1. Juni 2015 erstellt bzw. überarbeitet werden oder wurden;
- neue TRBS 3145/TRGS 725 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren“. Beispielweise sind mit Bezug auf ADR und RID in Abschnitt 4.2.5 „Zusätzliche Maßnahmen für das Füllen von Tanks auf Straßen- und Schienenfahrzeugen“ aufgeführt;
- neue TRGS 407 „Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung“, die auch auf die Klassifizierungs- und Verpackungsvorschriften, insbesondere Verpackungsanweisung P200 in Unterabschnitt 4.1.4.1, des ADR verweist.
Die endgültigen Fassungen werden in Kürze zur Verfügung stehen, wenn die Bekanntmachung bzw. Regeln im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht wurden. Grundlage bilden die Beschlüsse des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) auf seiner 52. Sitzung Anfang Mai.

