Ausfuhr gefährlicher Chemikalien nach UK

Vorgehensweise für Exportnotifizierungen im Rahmen der PIC-Verordnung

(ur) Bisher unbearbeitete Exportnotifizierungen für 2019 werden nicht mehr von der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) bearbeitet. Dies gibt die Bundesanstalt für Arbeit und Arbeitsmedizin (BAuA) bekannt.

Exportnotifizierungen für 2020 können weiter eingereicht werden, werden aufgrund der Prioritätensetzung der ECHA dort allerdings nicht vor Mitte Dezember 2019 bearbeitet. Abhängig von der weiteren Entwicklung des EU-Austritts des Vereinigten Königreiches beabsichtigt die ECHA die Vorgänge für 2020 innerhalb der rechtlichen Fristen der PIC-Verordnung (also Weiterleitung an UK mindestens 15 Tage vor der beabsichtigten Ausfuhr) zu bearbeiten.

Ab Mitte Dezember 2019 soll in dem wöchentlichen Newsletter der ECHA an die rechtlichen Pflichten bzgl. der EU-Exporte von PIC-Chemikalien nach UK (nach derzeitigem Stand) ab dem 31.01.2020 erinnert werden.

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