Anpassung an den technischen Fortschritt

Mit der EG-Verordnung Nr. 1137/2008 vom 22. Oktober 2008 haben das Europäische Parlament und der EU-Rat Vorschriften über das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen geändert.

Mit der neuen Verordnung Nr. 1137/2008/EG haben EU-Rat und Europäisches Parlament die "Richtlinie 76/769/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen" abgeändert. Künftig kann die EU-Kommission die Anhänge der Richtlinie an den technischen Fortschritt anpassen, d.h. neue Stoffe und Zubereitungen in die Liste der Beschränkungen aufnehmen (Seite 9 der Verordnung).

 

Geändert wurde auch die Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-Richtlinie). Auch hier erhält die Kommission die Befugnis, die Anhänge II bis VI an den technischen Fortschritt anzupassen und harmonisierte Kriterien für die Entscheidung darüber festzulegen, dass von einem Betrieb keine Gefahr eines schweren Unfalls ausgehen kann (S. 17 der Verordnung).

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