Anh. XVII REACH geändert

Mit der Verordnung (EU) 2024/1328 werden die Bestimmungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von drei Siloxanen geändert.

(mih) Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) 2024/1328 zur Änderung des Anh. XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 […] zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Octamethylcyclotetrasiloxan („D4“), Decamethylcyclopentasiloxan („D5“) und Dodecamethylcyclohexasiloxan („D6“) mit Datum vom 16. Mai 2024 bekannt gemacht (ABl. L, 2024/1328, 17.5.2024).

Damit wird der Eintrag 70 des Anh. XVII REACH geändert, und es werden die Bestimmungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung dieser drei Stoffe samt Übergangsfristen festgelegt.

Die Verordnung (EU) 2024/1328 tritt am 6. Juni 2024 in Kraft.

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