Aktualisierte Leitfäden zu Nanomaterialien
Leitfäden sollen Registranten helfen, die ab 1. Januar 2020 geltenden Anforderungen zu erfüllen
(ur) Die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) stellt Unternehmen, die Registrierungsdossiers für Nanoformen erstellen, zwei aktualisierte Leitfäden zum Download zur Verfügung:
- Appendix on nanoforms to the Guidance on Registration and Substance Identification und
- Appendix R.6-1 for nanoforms applicable to the Guidance on QSARs and Grouping of Chemicals
Die Dokumente sollen den Registranten helfen, die ab 1. Januar 2020 geltenden neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Bis zum 1. Januar 2020 müssen Unternehmen im Rahmen der REACH-Verordnung zusätzliche Informationen über Nanomaterialien auf dem EU/EWR-Markt bereitstellen. Die neuen Informationsanforderungen betreffen Unternehmen, die Nanoformen von Stoffen herstellen oder importieren, die unter REACH registrierungspflichtig sind.

