AGS: drei TRGS überarbeitet

Es sind eine Neufassung der TRGS 520 sowie Änderungen und Ergänzungen der TRGS 900 und 903 vorgesehen.

(mih) Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat bei seiner 74. Sitzung am 14. und 15. Mai 2024 beschlossen, eine Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) neu zu fassen sowie zwei zu ändern und zu ergänzen. Nach rechtsförmlicher Prüfung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) werden die modifizierten TRGS im GMBl und auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht.

  • TRGS 520 „Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle“ (Neufassung)
  • TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ (Änderungen und Ergänzungen) (Entwurf)
  • TRGS 903 „Biologische Grenzwerte“ (Änderungen und Ergänzungen).

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