Änderungen in TRGS

Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat die TRGS 900 sowie die Bekanntmachung 910 geändert.

(ak) Die geänderte und ergänzte Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" ist im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) 2011 lfd. Nr. 10 auf den Seiten 193-194 bekannt gemacht worden. Alle Änderungen im Einzelnen stellte der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem gesonderten Dokument übersichtlich zusammen.

 

Geändert wurde auch die Bekanntmachung 910 "Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen". Die Bekanntgabe erfolgte im GMBl. 2011 Nr. 10 auf Seite 194. Auch hierzu sind Änderungsanweisungen veröffentlicht worden.

 

Nach der Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass bei Tätigkeiten die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden (§ 10 Abs. 2 GefStoffV). Für die überwiegende Zahl der krebserzeugenden Stoffe ist jedoch derzeit kein Arbeitsplatzgrenzwert ableitbar. Daher erarbeitete der AGS ein Gesamtkonzept zur Festlegung risikobasierter Grenzwerte für krebserzeugende Stoffe.

 

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