Änderungen der TRGS 512 veröffentlicht

Richtlinien für den Umgang mit begasten Containern wurde aktualisiert.

(fu) Werden Container geöffnet, die mit Brommethan begast wurden, müssen Mitarbeiter eine Vollmaske mit Filtervorsatz AX tragen. Diese Änderung in der TRGS 512 von September wurde jetzt noch einmal separat auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht. Bei Begasung mit Hydrogencyanid oder Phosphorwasserstoff sind wie bisher Vollmasken mit Filtervorsatz B2 zu tragen.

Die Grenzwerte für die Freigabe begaster Einrichtungsgegenstände und Güter wurden verändert. Folgende Konzentrationen von Begasungsmittel in der Raumluft sind jetzt zulässig:

  • Brommethan: 3,9 mg/m³
  • Hydrogencyanid: 2,1 mg/m³
  • Phosphorwasserstoff: 0,14 mg/m³
  • Sulfuryldifluorid: 10 mg/m³

 

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