9. Deutscher Gefahrstoffschutz-Preis

Auch im Jahr 2012 werden Lösungen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen wieder prämiert.

(ak) Trotz der Gefahrstoffverordnung und des Regelwerkes fehlt es in vielen Bereichen von Industrie, Handwerk und Dienstleistung im Umgang mit den oft "unsichtbaren Gefahren" durch Stoffe häufig noch an praktischen Lösungsmöglichkeiten. Darum schreiben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) bereits zum neunten Mal den Deutschen Gefahrstoffschutz-Preis aus. Die Bewerbungsfrist für den mit 5.000 Euro dotierten Preis läuft Ende März 2012 aus.

 

Mit dem Preis wollen das BMAS und der AGS neue Ideen und Anregungen zum besseren Erkennen der Gefährdungen, zum Ersatz von und zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen sowie beispielhafte Umsetzungen der Gefahrstoffverordnung einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Dazu gehören die Entwicklung und Einführung weniger gefährlicher Stoffe, Produkte und Verfahren ebenso wie modellhafte Lösungen für sicherheitstechnische, organisatorische und hygienische Anforderungen beim Umgang mit Gefahrstoffen.

 

Als preiswürdig gelten aber auch Initiativen im Bereich der Schulung, Motivation oder Mitarbeiterbeteiligung sowie besondere Verdienste um das Erkennen stoffbedingter Gefahren am Arbeitsplatz und der öffentliche Einsatz für den Gefahrstoffschutz. Die Preisverleihung erfolgt anlässlich der Veranstaltung "AGS im Dialog" Mitte November 2012 in Berlin. Prämierte Beiträge sollen in der DASA Arbeitswelt Ausstellung vorgestellt werden.

 

Am Deutschen Gefahrstoffschutz-Preis können Einzelpersonen, Personengruppen, Unternehmen und Organisationen teilnehmen. Nennungen für den Preis können bis zum 31. März 2012 formlos an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund erfolgen. Die Unterlagen sollten eine Charakterisierung des Teilnehmenden, der Art der durchgeführten Maßnahmen und der erreichten beziehungsweise erwarteten Verbesserung enthalten. Eine Kurzfassung dieser Angaben im Umfang von etwa einer Seite komplettiert die Unterlagen. Eingereichtes Material wird nicht zurückgesandt. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Die BAuA ist berechtigt, die eingereichten Beiträge öffentlich darzustellen. Die Preisträger werden bis spätestens Ende Juli 2012 benachrichtigt.

 

Die Ausschreibung sowie Beispiele guter Praxis aus den vergangenen Wettbewerben befinden sich auf der BAuA-Internetseite in der Rubrik Aktuelles im Internetangebot der BAuA.

 

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