5. ATP der CLP-Verordnung berichtigt

Die Korrekturen zu der fast drei Jahre alten Verordnung (EU) Nr. 944/2013 betreffen die Liste zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung.

(mih) Am 22. Juli 2016 ist im Amtsblatt der EU (ABl. L 197 S. 28) eine Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 944/2013 vom 2. Oktober 2013 (ABl. L 261 S. 5) veröffentlicht worden. Diese Verordnung hatte die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) zum fünften Mal an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst (5. ATP – adaptation to technical and scientific progress).

Die Berichtigungen betreffen Tabelle 3.1 in Anh. VI Teil 3 CLP-Verordnung. Diese Tabelle enthält die Liste zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe auf der Grundlage der Kriterien gemäß Anh. I Teil 2 bis 5 CLP-Verordnung.

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