17 Einstufungen harmonisiert

Ausschuss für Risikobewertung akzeptiert Gutachten zur Klassifizierung nach CLP-Verordnung.

(fu) Der Ausschuss für Risikobewertung (Committee for Risk Assessment – RAC) hat fünfzehn Stellungnahmen für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (CLP) sowie eine Meinung zur Sicherheit eines Pflanzenschutzmittels und eine Stellungnahme zur Beschränkung von Chrom VI in Lederverbindungen angenommen.

 

Der RAC arbeitet im Auftrag der Europäischen Chemikalienagentur ECHA. Seine Mitglieder bereiten die Stellungnahmen der Agentur zu Zulassungsanträgen, zu Vorschlägen für Beschränkungen und zu den Vorschlägen für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung vor. Der Ausschuss untersucht die Risiken von Chemikalien für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt sowie alle anderen Aspekte der Sicherheit von Stoffen. Die endgültige Entscheidung über Einstufungen, Beschränkungen und Genehmigungen trifft die Europäische Kommission.

 

Die aktuellen Arbeiten des RAC betreffen:

  • Formaldehyd und Styren,
  • das Konservierungsmittel 3-Iod-2-propinylbutylcarbamat (IPBC),
  • die Fungizide Methyl-2,5-dichlorbenzoat, Fenpyrazamin und Epoxiconazol,
  • den Reifebeschleuniger Ethephon,
  • das Lösungsmittel Tetrahydrofurfurylalkohol (THFA),
  • das Herbizid Cycloxydim,
  • den Flammenhemmer PX-200,
  • das Flammschutzadditiv Fyrolflex,
  • das Insektizid Etofenprox,
  • die Biozid-Bestandteile Muscalur und Benzoesäure,
  • die Wärmestabilisatoren Dimethylzinndichlorid und Dimethylzinn-bis(2-ethylhexylmercaptoacetat) und
  • Chrom VI in Lederverbindungen.

Für einige dieser Substanzen wurde die Einstufung auf EU-Ebene erstmals harmonisiert. Für andere wurden vorhandene CLP-Einstufungen korrigiert. Die Vorschläge kamen aus Dänemark, Deutschland, Frankreich, Österreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich.

 

Die Stellungnahmen des RAC sollen in den nächsten Tagen auf der ECHA-Website veröffentlicht werden.

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