15 neue SVHC-Kandidaten
Die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of Very High Concern – SVHC) soll erweitert werden.
ur - Die Europäische Chemikalien Agentur ECHA schlägt der Europäischen Kommission weitere 15 „Substances of Very High Concern (SVHC) für die Aufnahme in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe gemäß Anhang XIV REACH vor. Diese sind als kanzerogen oder reproduktionstoxisch klassifiziert.
Zwei Substanzen haben außerdem die charakteristischen Eigenschaften von PBT- und vPvB („very persistent, very bioaccumulative“) -Stoffen: Sie sind schwer abbaubar (persistent), reichern sich in der Umwelt an (bioakkumulativ) und sind toxisch.
Ein Eintrag umfasst eine Gruppe von umweltgefährlichen Stoffen, bei deren Abbau Substanzen entstehen, die das Hormonsystem stören.
Die endgültige Entscheidung, ob diese Stoffe in Anhang XIV REACH aufgenommen werden, trifft die Europäische Kommission zusammen mit den Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament.
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