Aufgrund neuer Informationen zu Eintragspfaden in die Umwelt haben die deutschen Behörden den Eintrag für 1,4-Dioxan im Verzeichnis der Absichtserklärungen (RoI) zurückgezogen.
(mih) Im Rahmen der Erstellung des Dossiers, um , um ein Beschränkungsverfahrens für 1,4-Dioxan einzuleiten, sind durch die Recherchen der Behörden neue Informationen zu Eintragspfaden des Stoffes in die Umwelt in den Fokus geraten. Wie der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden mitteilt, sei deshalb im Falle einer Beschränkungsmaßnahme auch ein neuer Zuschnitt des Umfangs („Scope“) des Beschränkungsvorschlags notwendig. Damit sollen diese Informationen ausreichend berücksichtigt und die Verhältnismäßigkeit möglicher Regulierungsmaßnahmen geprüft werden.
Daher hätten sich die deutschen Behörden dazu entschieden, den Eintrag aus dem Verzeichnis der Absichtserklärungen (Registry of Intentions – RoI) zurückzuziehen. Die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) habe die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) über diese Pläne unterrichtet. Die ECHA hat den RoI-Eintrag am 27. August 2025 entsprechend aktualisiert.
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