Verbringung radioaktiver Stoffe

Die Europäische Kommission hat die Liste mit den Kommunikationsdaten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten aktualisiert.

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(mih) Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, welches derzeit die zuständigen Behörden im Sinne der Verordnung (Euratom) Nr. 1493/93 über die Verbringung radioaktiver Stoffe zwischen den Mitgliedstaaten sind. Die Mitteilung 2015/C 290/01 (ABl. C 290 vom 4. September 2015, S. 1) ersetzt die Mitteilung 2009/C 41/02 (ABl. C 41 vom 19. Februar 2009, S. 2). In der Liste sind die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und alle für eine zügige Kommunikation mit diesen Behörden erforderlichen Informationen aufgeführt.

Die Verordnung (Euratom) Nr. 1493/93 vom 8. Juni 1993 über die Verbringung radioaktiver Stoffe zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 148 S. 1) gilt für Verbringungen umschlossener und anderer Strahlenquellen von einem Mitgliedstaat in einen anderen, wenn Menge und Konzentration bestimmte Werte überschreiten.

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