Neue Regelungen für eine bessere Entsorgung von Elektrogeräten

Um Verbrauchern die Rückgabe von ausgedienten Elektrogeräten, E-Zigaretten und Batterien zu erleichtern, sollen Informationen im Handel verbessert und Rückgabemöglichkeiten erweitert werden.

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(os) Die Verkaufszahlen für Elektrogeräte wie Smartphones, Tablets oder auch E-Zigaretten steigen rasant an, in Deutschland haben sie sich in weniger als zehn Jahren fast verdoppelt: So sind im Jahr 2013 rund 1,6 Millionen Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht worden, während es in 2021 bereits mehr als drei Millionen Tonnen waren. Mit diesem Anstieg wächst auch die Zahl der ausgedienten und defekten Geräte.

Der Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche Bitkom schätzt, dass aktuell von der Bevölkerung noch mehr als 300 Millionen ausgedienter Handys, Tablets und Laptops ungenutzt aufbewahrt und nicht entsorgt werden. Damit befinden sich zugleich auch große Mengen an wertvollen Rohstoffen in privaten Haushalten. Um diese Rohstoffe einer fachgerechten Entsorgung und einem hochwertigen Recycling zuzuführen, möchte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und verbraucherschutz (BMUV) die Rückgabe von ausgedienten Elektrogeräten für Verbraucher erleichtern.

Der am 2. Mai 2024 vorgestellte Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sieht vor, dass künftig Sammelstellen in den Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit Verbraucher diese Rückgabemöglichkeiten leichter finden und nutzen können. Außerdem soll die Möglichkeit zur Rückgabe eines Altgerätes ohne gleichzeitigen Neukauf auf alle Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 50 cm (bislang 25 cm) ausgeweitet werden. Damit wären bestimmte kleine Gerätearten generell von der Rückgabemöglichkeit erfasst.

Mit dem Gesetzesentwurf soll weiterhin erreicht werden, dass Einweg-E-Zigaretten, welche Elektrogeräte sind und entsprechend gesondert entsorgt werden müssen, wenn sie ausgedient haben, einfacher entsorgt werden können und nicht mehr in den Restmüll oder die Umwelt gelangen. Daher sollen Verbraucher die elektronischen Einweg-Zigaretten künftig grundsätzlich an allen Verkaufsstellen zurückgeben können, an denen sie auch erwerbbar sind, darunter Kioske oder Tankstellen. An diesen Stellen soll zugleich dann auch über die Rücknahmemöglichkeit informiert werden, um ein entsprechendes Bewusstsein in der Bevölkerung für die richtige Entsorgung dieser Geräte zu schaffen.

Auch die Brandrisiken, welche durch falsch entsorgte Lithiumbatterien verursacht werden, sollen über die Gesetzesnovelle adressiert und minimiert werden. Denn für die Entsorgungswirtschaft stellt bei der Elektroaltgeräte-Sammlung die unsachgemäße Erfassung von Lithiumbatterien, die in immer mehr Elektrogeräten enthalten und teilweise fest verbaut sind, eine erhebliche Bedrohung dar.

Der Gesetzesentwurf sieht hier etwa vor, dass bei der Sammlung am Wertstoffhof die Elektroaltgeräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal in die Sammelbehältnisse einsortiert werden dürfen und nicht mehr durch die Verbraucher selbst. Dadurch soll auch das vielerorts übliche „Einwerfen“ der Altgeräte in die Behältnisse unterbunden werden. Die neue Vorgabe soll sicherstellen, dass Batterien aus abgegebenen Elektrogeräten wenn möglich entfernt und gesondert entsorgt werden. Dadurch möchte man auch das Risiko einer Beschädigung der Batterie durch mechanische Verdichtung bei Sammlung und Transport reduzieren.

Mit der Gesetzesnovelle wird nun eine Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, welche die aktuellen, vordringlichen Probleme im Zusammenhang mit der Entsorgung von Elektroschrott adressiert. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. An der am 2. Mai 2024 gestarteten Anhörung können sich Unternehmen, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen noch bis zum 23. Mai 2024 beteiligen.

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