Neue Abfallschlüssel für Lithium-Altbatterien

Die Europäische Kommission ändert das Abfallverzeichnis und berücksichtigt damit aktuelle Entwicklungen der Batterietechnologie.

| Abfälle | Meldungen

(mih) Die Europäische Kommission hat beschlossen, das Abfallverzeichnis im Anh. der Entscheidung 2000/532/EG bezüglich batteriebezogener Abfälle zu ändern. Dies geschieht mit dem Delegierten Beschluss (EU) 2025/934 vom 5. März 2025 (ABl. L, 2025/934, 20.5.2025), der am 9. Mai 2025 in Kraft tritt und ab 9. November 2026 gilt.

In den vergangenen Jahren seien insbesondere in Bezug auf Lithium-, Natrium- und Nickelbatterien neue chemische Zusammensetzungen für Batterien entwickelt worden. Zudem hätten sich die Herstellungs- und Recyclingverfahren für Batterien gewandelt. Diese Entwicklungen wurden in der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien bereits berücksichtigt und sollen sich nun auch im Abfallverzeichnis widerspiegeln. Gleiches betrifft eine neue und geänderte Terminologie in der Verordnung (EU) 2023/1542, die für batteriebezogene Abfälle (d.h. Abfälle aus der Batterieherstellung, Altbatterien und deren Fraktionen) gilt.

Mit der Aktualisierung soll der batteriebezogenen Abfallbewirtschaftung sowie dem sich entwickelnden Batteriemarkt Rechnung getragen werden. Dies soll die Identifizierung und Einstufung relevanter Abfallströme sowie die Sortierung, das Recycling und die Meldung von batteriebezogenen Abfällen verbessern.

Lithium-Altbatterien sind künftig gefährlicher Abfall mit eigenen Abfallschlüsseln (16 06 07* bzw. 20 01 43*). Deutschland wird den Delegierten Beschluss (EU) 2025/934 voraussichtlich mit einer Anpassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) umsetzen.

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