Leitfaden für die Beförderung von Abfällen

Der DSLV hat die rechtlichen Folgen, die sich aus Änderungen des KrWG und seines untergesetzlichen Regelwerks ergeben, für Spediteure aufbereitet.

| Abfälle | Arbeitshilfen

(mih) Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), die am 1. Juni 2014 in Kraft getreten ist und das untergesetzliche Regelwerk zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geändert hat, hat u.a. die Beförderungserlaubnisverordnung ­(BefErlV) ersetzt. Letztere regelte bis dahin lediglich die zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Beförderung gefährlicher Abfälle.

Die AbfAEV präzisiert zum einen die nach KrWG geforderten materiellen Voraussetzungen der Zuverlässigkeit sowie der Sach- und Fachkunde. Zum anderen wurden die Verfahrensregelungen zur Erlaubnis nach § 54 KrWG bei Beförderungen gefährlicher Abfälle und nun auch zur Anzeige nach § 53 KrWG bei Beförderungen nicht gefährlicher Abfälle konkretisiert.

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat die rechtlichen Folgen für die Spedition in dem Leitfaden Die Beförderung von Abfällen – Leitfaden zur Umsetzung von KrWG, AbfAEV und weiterer abfallrechtlicher Vorschriften auf 22 Seiten zusammengefasst.

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