Entsorgungswirtschaft: Initiative zur Reduzierung von Batteriebränden

Die Verbände BDE, BDSV, bvse und VDM wollen unter anderem Lieferanten stärker in die Pflicht nehmen.

| Abfälle | Meldungen

(os) Um der stetig wachsenden Gefahr von Bränden in der Entsorgungswirtschaft wirkungsvoll zu begegnen, haben die Branchenverbände Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV), Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) sowie Verband Deutscher Metallhändler und Recycler (VDM) eine gemeinsame Initiative ins Leben gerufen, in deren Zentrum die Idee einer Batteriefreiheitserklärung steht.

Diese Batteriefreiheitserklärung, welche die annehmenden Entsorgungsbetriebe den Lieferanten abverlangen sollen, zielt darauf ab, die Akteure der Lieferkette zu mehr Verantwortung und zur Einhaltung der geltenden Entsorgungsregeln zu verpflichten. Dadurch sollen Fehlwürfe von Batterien und Akkus konsequent vermieden und das Brandrisiko signifikant gesenkt werden.

Zu diesem Zweck stellen die beteiligten Verbände auf der Webseite batteriefreiheit.de allen interessierten Unternehmen der Entsorgungswirtschaft Mustertexte zur Änderung von AGBs sowie Batteriefreiheitserklärungen zur Verfügung. Ziel ist es, mit dem Startschuss der Initiative am 15. Mai 2025 eine hohe Beteiligung der Unternehmen und Betriebe zu erreichen.

In Deutschland gibt es eine klare Rechtslage, welche vorsieht, dass die übergebenen Abfälle frei sein müssen von Altbatterien und Akkus. Dies ergibt sich für lose oder trennbare Altbatterien und Akkus aus § 11 Abs. 1 S. 1 Batteriegesetz (BattG), wonach Besitzer von Altbatterien diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen müssen.

Für fest eingebaute Altbatterien und Altakkumulatoren regelt § 10 Abs. 1 S. 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) die Pflicht zur getrennten Sammlung. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wiederum müssen nach § 14 Abs. 1 S. 2 ElektroG die batteriebetriebenen Altgeräte zur Abholung bereitstellen.

Jedoch, so heben die Verbände hervor, mangele es in der Praxis an einer konsequenten Umsetzung. Zudem würde ein Fehlverhalten derzeit folgenlos bleiben, da der Vollzug bislang auf wirksame Sanktionen verzichte. Daher komme es in der Praxis vielfach zu Fehlwürfen, die schwerwiegende Brände in Recyclinganlagen auslösten. Besonders Lithium-Ionen-Batterien stellten hier eine erhebliche Gefahr dar und sorgten für zahlreiche Brände mit hohen Sachschäden in Anlagen und Fahrzeugen der Branche.

Mit der Batteriefreiheitserklärung soll daher nun eine eindeutige Verpflichtung für den Lieferanten geschaffen werden, ohne Fehlwürfe zu liefern. So müssen alle Akteure die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um keine Batterien oder Akkus in den unsortierten Abfallströmen zu belassen.

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