ElektroG in neuer Fassung

Das aktualisierte Gesetz regelt insbesondere die Rücknahme von Elektroaltgeräten neu und soll zudem illegale Exporte solcher Geräte verhindern.

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(mih) Der Bundestag hat das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ beschlossen und im BGBl. 2015 I S. 1739 mit Datum vom 20. Oktober bekannt gemacht. Art. 1 und 2 enthalten das neu gefasste Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das am 24. Oktober in Kraft getreten ist. Es regelt insbesondere die Rücknahme von Elektroaltgeräten neu und soll illegale Exporte solcher Geräte verhindern. Weitere Änderungen des ElektroG (Art. 3) werden ab 15. August 2018 gelten.

Zugleich wurde die Gebührenverordnung zum ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung – ElektroGGebV) mit den gebührenfähigen Leistungen, u.a. des Umweltbundesamts (UBA), in Zusammenhang mit §§ 15, 37 und 38 ElektroG veröffentlicht (BGBl. 2015 I S. 1776).

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