E-Scooter verschärfen Entsorgungsprobleme

Potenzielle Brandgefahr bei nicht fachgerechter Entsorgung

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(ur) Deutschland steuert nach Ansicht des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. bei elektrisch betriebenen Tretrollern und E-Scootern auf ein massives und gefährliches Entsorgungsproblem zu.
Seit Ende Juni 2019 sind die mit Lithium-Batterien betriebenen Kleinstfahrzeuge vornehmlich in deutschen Großstädten unterwegs. Nach ihrer Gebrauchsphase ist insbesondere die Entsorgung des Akkus im Roller für die Entsorgungsunternehmen eine Herausforderung. Besonders schwer wiegt dabei die potenzielle Brandgefahr dieser Batterien bei nicht fachgerechter Entsorgung. Beschädigte Lithium-Akkus waren in letzter Zeit vielfach die Ursache von Bränden in Sortieranlagen und Müllfahrzeugen. Die Sachschäden sind beträchtlich. Fast täglich werden irgendwo in Deutschland Brände in Anlagen und Fahrzeugen festgestellt, verlautbart der BDE.
„Die Politik denkt zu kurz, wenn sie die Zulassung von E-Scootern als wichtigen Schritt in der Mobilitätsentwicklung betrachtet, jedoch das Entsorgungsproblem der zumeist in Sharingsystemen zum Einsatz kommenden Scooter gänzlich außer Acht lässt. Gerade Lithium-Akkus können im Wortsinne nämlich brandgefährlich werden“, erklärt BDE-Präsident Peter Kurth. „Außerdem sehen wir seit etwa zwei Jahren einen allgemeinen Zuwachs an Elektrogeräten mit Lithium-Akkus auf dem deutschen Markt. In unserer Branche kommt eine solche Zunahme mit Verzögerung an, wenn nämlich nach der Nutzung der Produkte ihre Entsorgung ansteht“.
Nicht zuletzt zur Vorbeugung der Brandgefahr drängt der BDE auf einen sachgerechten Umgang mit Lithium-Batterien und -Akkumulatoren und erhebt dazu vier Forderungen:

  1. Bessere Kennzeichnung der betreffenden Geräte, die auch das Gefahrenpotenzial deutlicher machen. Kurth: „Eine durchgestrichene Mülltonne auf einem Gerät mit einem verbauten Akku ist nicht aussagekräftig genug. Die Hersteller müssen hier wesentlich deutlicher in der Kennzeichnung werden. Eine Farbskala kann hier helfen, das Gefahrenpotenzial eines Gegenstandes präziser zu beschreiben und die Entsorgung des Geräts richtig zu handhaben. Eine gute Kennzeichnung gehört mit zur Produktverantwortung der Hersteller.“
  2. Intensivere Aufklärung der Verbraucher. Kurth: „Der Kunde muss seinen Beitrag zur Entsorgung leisten, indem er die Materialien richtig trennt. Diese Informationen müssen für den Verbraucher leicht zugänglich und in der Formulierung klar sein. Der Verbraucher muss wissen, wo seine Verantwortung bei der Entsorgung des Gerätes oder der Batterie ist.“
  3. Kommunen müssen für einen konsequenten Vollzug der bestehenden Regelungen sorgen.
    Kurth: „Es ist die Aufgabe der Kommunen zu kontrollieren, dass bei der Abgabe der Geräte im Handel oder auf den Recyclinghöfen die Akkus ausgebaut werden, soweit dies möglich ist. Die Kommunen sind hier in der Pflicht, für die Einhaltung der Regelungen des Elektrogerätegesetzes zu sorgen“.
  4. Die Einführung eines Batteriepfandes kann die Sammlungsbereitschaft von Batterien steigern. Kurth: „Batterien und Akkus sind auch deshalb werthaltig, weil sie aus Materialien bestehen, die nach ihrer Aufbereitung wiederverwendet werden können. Mit Hilfe eines Batteriepfandes können wir die Bereitschaft der Verbraucher zur Rückgabe steigern und zudem die Materialien besser im Kreislauf halten. Die Höhe des Pfandes sollte von der Größe der Batterie abhängen. Ein Pfand von 25 € für den mehr als 500 Gramm schweren Akku eines E-Bikes halte ich für denkbar.“

Nach den Zahlen des BDE waren im Jahr 2009 nicht einmal 3000 Tonnen Lithium-Akkus im Umlauf. Im Jahr 2017 hatte sich die Menge mehr als verdreifacht und stieg auf mehr als 10 000 Tonnen an.

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