Bundesrat fordert Verbot von "Einweg-Elektro-Scootern"

E-Scooter mit nicht austauschbarem Akku sind nicht im Interesse von Abfallvermeidung und Energieeffizienz

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(ur) Mit einer am 8. November 2019 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Regierung auf, mit einer Änderung der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) sicherzustellen, dass künftig nur noch für Elektrokleinstfahrzeuge eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt wird, wenn wechselbare Batterien bzw. Akkumulatoren eingebaut werden.

Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für Regelungen einzusetzen, die sicherstellen, dass künftig Batterien und Akkumulatoren in Elektrokleinstfahrzeugen vom Endnutzer leicht entnehmbar und damit austauschbar sind und das Inverkehrbringen von Elektrokleinstfahrzeugen mit fest eingebauten Batterien und Akkumulatoren eingeschränkt wird.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft hat die Empfehlungen des Bundesrats zum Umgang mit Batterien und Akkus für Elektrokleinstfahrzeuge als einen „großen Schritt in die richtige Richtung“ begrüßt.

„Die Länderkammer hilft mit ihrer heutigen Entscheidung, ein immer größer werdendes Entsorgungsproblem zu lösen. Nicht wechselbare Batterien in E-Scootern machen aus einem Elektrokleinstfahrzeug nach seiner Nutzung sofort Elektroschrott. Wechselbatterien und -akkus sorgen hingegen dafür, dass die Fahrzeuge länger im Einsatz bleiben", sagt BDE-Präsident Peter Kurth.

Der Bundesrat regt zudem an, aus Gründen des Umweltschutzes und zur Rückgewinnung von Batterierohstoffen auch für Batteriezellen aus Kleinfahrzeugen gesonderte Recyclingziele zu definieren und ein verpflichtendes Pfandsystem für Antriebsbatterien (Industriebatterien im Sinne des § 2 Absatz 5 Batteriegesetz) vorzusehen sowie die Wirtschaftsbeteiligten bei dessen Aufbau zu unterstützen.

Aus Sicht des BDE nimmt der Bundesrat damit eine wichtige Forderung des Verbandes auf. „Mit einem Pfand schreiben wir diesen Batterien einen Wert zu und führen sie wieder in den Materialkreislauf zurück. Zudem senken wir das Brandrisiko, denn es verging in den letzten Monaten kaum ein Tag, an dem nicht ein Unternehmen der Kreislaufwirtschaft von einem durch eine falsch entsorgte Lithium-Batterie verursachten Brand betroffen war. Ein Pfand regt den Verbraucher an, seine Batterien sachgerecht zu entsorgen“, ist Kurth überzeugt.

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