Zwei Leitlinien zur Schädlingsbekämpfung

Bekämpfung des Schädlingsbefalls an und in Containern

(ur) Schädlingsbekämpfung in und an Containern fehlte bislang in den Leitlinien zur Inspektion auf physische Schäden oder strukturelle Verformungen von Seecontainern. Doch nun wurde das Thema Schädlingskontamination neu in die überarbeiteten „Unified Container Inspection and Repair Criteria“ (UCIRC) aufgenommen. Die von dem Bureau International des Containers (BIC), der International Chamber of Shipping (ICS) und des World Shipping Council (WSC) gemeinsam herausgegebenen Publikation wurde aktualisiert, um die Inspektion auf und Entfernung von sichtbarer Schädlingskontamination zu einem integralen Bestandteil des Inspektions- und Versandprozesses von Containern zu machen. Und so finden sich nun in der Veröffentlichung besondere Bestimmungen zur Überprüfung auf Schädlingsbefall in Containerdepots sowie an allen anderen Umschlagpunkten.

Grund ist, dass die Kontamination mit Schädlingen, die per Anhalter in oder auf Containern unterwegs sind, zunehmend zu einem Problem geworden ist. Genauso wie größere bauliche Mängel behoben werden müssen (Thema der im Jahr 2000 von ICS entwickelten und veröffentlichten UCIRC), müssen auch alle Schädlinge vor dem Versand des leeren Containers an den Verlader beseitigt werden, geben die Verbände bekannt.

Die überarbeitete UCIRC macht dies deutlich und verweist auch ausdrücklich auf die kürzlich aktualisierten Leitlinien zur Prävention der Schädlingskontamination „Prevention of Pest Contamination of Containers: Joint Industry Guidelines for Cleaning of Containers“, die gemeinsam von BIC, Container Owners Association (COA), Institute of International Container Lessors (IICL) und WSC herausgegeben werden und auf Englisch oder Chinesisch von der WSC Webseite heruntergeladen werden können. Diese Leitlinien ergänzen die Hinweise u.a. im Code of Practice for Packing Cargo Transport Units („CTU-Code“), um den Schädlingsbefall in Containern zu verhindern.

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