Die Gefahrgutregel betrifft die Anerkennung und Anwendung alternativer Prüfverfahren im Rahmen der Baumusterprüfung sowie der Fertigungsüberwachung von Gefahrgutverpackungen.
(mih) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat eine neue Gefahrgutregel (GGR) mit Stand 22. Oktober 2025 bekannt gemacht. Die BAM-GGR 025 beschreibt „Verfahren zur Anerkennung und Anwendung alternativer Prüfverfahren im Rahmen der Baumusterprüfung sowie der Fertigungsüberwachung von Gefahrgutverpackungen“ gemäß den Abschn. 6.1.5, 6.3.5, 6.5.6 und 6.6.5 ADR/RID/IMDG-Code sowie der Fertigungsüberwachung von Gefahrgutverpackungen gemäß BAM-GGR 001.
Zur BAM-GGR 025 gehören drei Anhänge:
Die bisherige „Anerkennung einer gleichwertigen Netzmittellösung als Standardflüssigkeit für die Durchführung der chemischen Verträglichkeitsprüfung gemäß 6.1.6.1 a) ADR/RID“ mit Stand 3. März 2022 wird mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 durch den Anh. 2 zur BAM-GGR 025 ersetzt.
Laut BAM-GGR 025 gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, alternative Prüfverfahren anerkennen zu lassen, welche von der BAM als gleichwertig zu den Prüfverfahren gemäß ADR/RID/IMDG-Code bewertet wurden.
Bei den diesjährigen Gefahrgut-Technik-Tagen am 13. und 14. November in Berlin wird Dr.-Ing. Marcel Neitsch, BAM-Fachbereich 3.1 Sicherheit von Gefahrgutverpackungen und Batterien, die neue BAM-GGR 025 ausführlich vorstellen und erläutern.
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