Neue BAM-GGR 025

Die Gefahrgutregel betrifft die Anerkennung und Anwendung alternativer Prüfverfahren im Rahmen der Baumusterprüfung sowie der Fertigungsüberwachung von Gefahrgutverpackungen.

(mih) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat eine neue Gefahrgutregel (GGR) mit Stand 22. Oktober 2025 bekannt gemacht. Die BAM-GGR 025 beschreibt „Verfahren zur Anerkennung und Anwendung alternativer Prüfverfahren im Rahmen der Baumusterprüfung sowie der Fertigungsüberwachung von Gefahrgutverpackungen“ gemäß den Abschn. 6.1.5, 6.3.5, 6.5.6 und 6.6.5 ADR/RID/IMDG-Code sowie der Fertigungsüberwachung von Gefahrgutverpackungen gemäß BAM-GGR 001.

Zur BAM-GGR 025 gehören drei Anhänge:

Die bisherige „Anerkennung einer gleichwertigen Netzmittellösung als Standardflüssigkeit für die Durchführung der chemischen Verträglichkeitsprüfung gemäß 6.1.6.1 a) ADR/RID“ mit Stand 3. März 2022 wird mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 durch den Anh. 2 zur BAM-GGR 025 ersetzt.

Laut BAM-GGR 025 gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, alternative Prüfverfahren anerkennen zu lassen, welche von der BAM als gleichwertig zu den Prüfverfahren gemäß ADR/RID/IMDG-Code bewertet wurden.

  • Der Antragsteller reicht einen Antrag bei der BAM ein, stimmt der Veröffentlichung aber nicht zu. Die BAM bewertet das Prüfverfahren. Die Anerkennung erfolgt z.B. im Rahmen der Anerkennung als Prüfstelle oder eines Qualitätssicherungsprogramms. Die Anwendung dieses alternativen Prüfverfahrens bleibt in diesem Fall auf den Antragsteller beschränkt.
  • Der Antragsteller regt die generelle Anerkennung eines alternativen Prüfverfahrens bei der BAM an und stimmt der Veröffentlichung dieses Verfahrens in dieser BAM-GGR zu. Die BAM prüft diese Anregung und veröffentlicht das alternative Prüfverfahren anschließend im Anhang dieser BAM-GGR. Dieses dann anerkannte und veröffentlichte Prüfverfahren kann anschließend von Jedermann für Prüfungen im Sinne dieser BAM-GGR angewendet werden. Die Anwendung der in den Anhängen dieser BAM-GGR beschriebenen alternativen Prüfverfahren sowie Abweichungen hiervon müssen im Vorfeld von der BAM genehmigt werden, z.B. im Rahmen der Anerkennung als Prüfstelle oder eines Qualitätssicherungsprogramms.

Bei den diesjährigen Gefahrgut-Technik-Tagen am 13. und 14. November in Berlin wird Dr.-Ing. Marcel Neitsch, BAM-Fachbereich 3.1 Sicherheit von Gefahrgutverpackungen und Batterien, die neue BAM-GGR 025 ausführlich vorstellen und erläutern.

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