Prüffristen von Druckgefäßen
Die BAM hat die „Liste der Prüffristen von Druckgefäßen aus Verbundwerkstoffen, festgelegt durch benannte Stellen (Xa-Stellen) im Einvernehmen mit der BAM“ aktualisiert.
(mih) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die „Liste der Prüffristen von Druckgefäßen aus Verbundwerkstoffen, festgelegt durch benannte Stellen (Xa-Stellen) im Einvernehmen mit der BAM“ aktualisiert. Sie steht nun mit Stand 5. November 2025 zur Verfügung.
Laut BAM erfolgt die Festlegung dieser Prüffristen für die wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen aus Verbundwerkstoffen nur unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Sicherheit der Beförderung gefährlicher Güter im Straßen-, Eisenbahn-, Luft- oder Seetransport.

