Vorschriftenreform Verpackung

Für bestimmte Verpackungen soll ein Mindest-Rezyklatanteil verpflichtend werden

(ur) Um die EU-Richtlinie 2019/904 in deutsches Recht umzusetzen, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen (19/27634) vorgelegt.

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, einzelne Vorschriften zu aktualisieren und das Verpackungsgesetz ökologisch fortzuentwickeln. Dabei sollen die Vorgaben der EU-Richtlinie möglichst eins zu eins in nationales Recht integriert werden. Im Einzelnen sieht der Entwurf unter anderem vor, die Getrenntsammlung bestimmter Verpackungsabfallströme zu verbessern und erstmals für bestimmte Verpackungen einen verpflichtenden Mindest-Rezyklatanteil vorzuschreiben. Außerdem werden die Informationspflichten gegenüber den Endverbrauchern ausgeweitet.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 357, 19.03.2021

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