Bruttomasse von Seecontainern: nationale Umsetzung in Aussicht

Laut ZDS soll die SOLAS-Änderung zur verifizierten Bruttomasse von Seecontainern nun einfach und unbürokratisch umgesetzt werden.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird offenbar nun das Rechtsetzungsverfahren einleiten, um die Änderung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) in Kap. VI Teil A Regel 2 zur verifizierten Bruttomasse von Seecontainern umzusetzen. Wie der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) mitteilt, soll dies einfach und unbürokratisch geschehen, wobei auch die Verfahrensweisen in den EU-Nachbarstaaten berücksichtigt werden sollen, um Wettbewerbsgleichheit zu wahren.

Es sei vorgesehen, die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) als zuständige Behörde im Sinne der SOLAS-Regelung zu benennen. Länder, Fachkreise und Verbände werden im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens die Möglichkeit erhalten, Stellung zu nehmen.

Der ZDS begrüßt den Einstieg in die nationale Umsetzung im Hinblick auf die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für die Containerterminals und die weiteren Wirtschaftsbeteiligten, da die von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) beschlossene SOLAS-Regelung weltweit bereits zum 1. Juli 2016 in Kraft tritt.

Der Spitzenverband der deutschen Seehafenunternehmen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass

  • gerade die Containerterminals mit ihrer strategischen Schnittstellenfunktion zwischen den Wirtschaftsbeteiligten einen bestimmten zeitlichen Vorlauf benötigen, um die notwendigen Vorbereitungsprozesse zu implementieren und zu optimieren,
  • es für die Genauigkeitsklasse der Wiegeeinrichtung sowie die Berechnungsmethode unkomplizierte behördliche Festlegungen geben müsse, damit sowohl die Terminals als auch ihre Packbetriebe klare und verlässliche Vorgaben für anstehende Investitionen haben,
  • die nationale behördliche Kontrolle durch eine für alle norddeutschen Terminalstandorte einheitliche gesetzliche Regelung erfolgen müsse und
  • die internationalen Vorgaben zumindest in den europäischen Seehäfen der Nordrange, wo gewichtsbezogen die deutliche Mehrheit der weltweiten Containerverkehre abgewickelt werden, wettbewerbsneutral umgesetzt werden müssten.

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